Bei der Besetzung der in diesem Gesetz geregelten Gremien des Landes wird eine paritätische Besetzung angestrebt. § 13 des Chancengleichheitsgesetzes ist zu beachten.
§ 3
LGGMaßnahmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen
Stand 2015-12-17