Kreiswahlvorschläge müssen beim zuständigen Kreiswahlleiter, Landeslisten beim Landeswahlleiter spätestens am 75. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich eingereicht werden.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 25 Inhalt der Wahlvorschläge§ 27 Vertrauensleute →