Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien und die Aufstellung gemeinsamer Wahlvorschläge ist nicht zulässig.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2 Wahl in den Wahlkreisen und nach Landeslisten; Verteilung der Abgeordnetensitze§ 4 Wahlgebiet →