Die Rechtsaufsicht über die Landkreise obliegt der Regierung. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist obere Rechtsaufsichtsbehörde der Landkreise.
Art. 96
LandkreisordnungRechtsaufsichtsbehörden
Rechtsaufsicht und Fachaufsicht
Stand 1998-08-22