Jurafuchs

Art. 17

LplV
Planungsgrundlagen
Planvorbereitende und planbegleitende Instrumente der gemeinsamen Landesplanung
Stand 2011-11-01
Berlin, die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie die Landkreise des Landes Brandenburg haben der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Planungsgrundlagen nach den Erfordernissen der Raumordnung in zeichnerischer und textlicher Darstellung insbesondere zu folgenden Sachgebieten bereitzustellen:
1.
Bevölkerung und Arbeitsmarkt,
2.
Siedlungsstruktur,
3.
Wohnen und Verkehr,
4.
Gewerbe und Industrie,
5.
technische Infrastruktur,
6.
soziale und kulturelle Infrastruktur, Denkmalschutz,
7.
Fremdenverkehr, Kurwesen und Naherholung,
8.
Land- und Forstwirtschaft,
9.
Natur-, Landschafts- und Bodenschutz sowie Freiraumentwicklung,
10.
Wasserwirtschaft,
11.
Abfallwirtschaft und Altlasten,
12.
Luftreinhaltung, Lärm- und Strahlenschutz,
13.
Braunkohlenbergbau und Sanierung,
14.
Energie- und Wärmeversorgung,
15.
Rohstoffsicherung und Rekultivierung,
16.
Verteidigung und Konversion.

Meine Notizen

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