Jurafuchs

§ 27

NJG
Widerruf der Ermächtigung, Verzicht
Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer
Stand 2026-03-03
Das Landgericht Hannover kann die Übersetzungsermächtigung widerrufen, wenn die Übersetzerin oder der Übersetzer
1.
die Voraussetzungen des § 23 Abs. 2 bis 4 nicht mehr erfüllt,
2.
wiederholt fehlerhafte Übertragungen ausgeführt hat oder
3.
gegen die Pflicht, die übertragenen Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, verstoßen hat.

§ 49 VwVfG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 des Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt unberührt. Die Übersetzungsermächtigung wird unwirksam, wenn die Übersetzerin oder der Übersetzer auf sie durch schriftliche Erklärung verzichtet.

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