Bei dem Sozialgericht Hannover besteht mindestens eine Fachkammer für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts (§ 10 Abs. 2 des Sozialgerichtsgesetzes - SGG). Ihr Bezirk erstreckt sich auf die Bezirke aller niedersächsischen Sozialgerichte.
§ 84
NJGZuständigkeitskonzentration
Sozialgerichtsbarkeit
Stand 2026-03-03