Die Gliederung der Polizei in Polizeidienststellen und die Verteilung der Aufgaben auf die Polizeidienststellen wird durch das Staatsministerium des Innern durch Rechtsverordnung bestimmt.
§ 100
SächsPVDGErmächtigung zur Regelung von Aufgaben und Gliederung der Polizeidienststellen
Organisation der Polizei
Stand 2024-07-30