(1)§ 59 tritt am 31. Dezember 2023 außer Kraft.(2)§ 81 Absatz 4 Satz 2 tritt am 31. Dezember 2025 außer Kraft.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 107 Berichtspflichten gegenüber dem Landtag