Jurafuchs
§ 421g

§ 421g

SGB 3
Vorübergehende Sonderregelung für anerkennungssuchende Fachkräfte im Inland
Ergänzungen für übergangsweise mögliche Leistungen und zeitweilige Aufgaben
Stand 2026-05-06
Die Bundesagentur baut durch Zusammenwirken mit den Projektträgern des ESF Plus-Förderprogramms „IQ – Integration durch Qualifizierung“ ab dem 1. Januar 2026 das für die Übernahme notwendige Fach- und Erfahrungswissen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung auf. Die Bundesagentur kann in diesem Zusammenhang in Absprache mit den Projektträgern auch selbst beraten.

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