Jurafuchs
§ 445a

§ 445a

SGB 3
Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
Stand 2026-05-06
Abweichend von § 422 sind 1. die §§ 54a, 61, 62, 64, 67, 79, 116 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2019 nach Artikel 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes, 2. die §§ 54a, 61, 62, 64, 67 und 123 bis 126 ab dem 1. August 2020 nach Artikel 7 Absatz 2 des Gesetzes zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes und 3. die §§ 67 und 126 ab dem 1. August 2021 nach Artikel 7 Absatz 3 anzuwenden.

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