Jurafuchs
§ 146

§ 146

SGB 5
Landwirtschaftliche Krankenkasse
Arten der Krankenkassen
Stand 2026-05-06
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als Träger der Krankenversicherung der Landwirte führt die Krankenversicherung nach dem Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte durch; sie führt in Angelegenheiten der Krankenversicherung die Bezeichnung landwirtschaftliche Krankenkasse.

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