Bei den Leistungen der Krankenkassen ist geschlechts- und altersspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →Speichern← § 2a Leistungen an behinderte und chronisch kranke Menschen§ 3 Solidarische Finanzierung →