Jurafuchs
§ 103

§ 103

SGB 6
Absichtliche Minderung der Erwerbsfähigkeit
Ausschluss und Minderung von Renten
Stand 2026-05-06
Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder große Witwenrente oder große Witwerrente besteht nicht für Personen, die die für die Rentenleistung erforderliche gesundheitliche Beeinträchtigung absichtlich herbeigeführt haben.

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