Jurafuchs
§ 76f

§ 76f

SGB 6
Zuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit
Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte
Stand 2026-05-06
Für die Ermittlung von Zuschlägen an Entgeltpunkten aus Beiträgen für beitragspflichtige Einnahmen von nachversicherten Soldaten auf Zeit, die über dem Betrag der Beitragsbemessungsgrenze liegen, gelten die Regelungen zur Ermittlung von Entgeltpunkten für Beitragszeiten entsprechend.

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