Jurafuchs
§ 109

§ 109

SGB 12
Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts
Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
Stand 2026-05-06
Als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des Zwölften Kapitels und des Dreizehnten Kapitels, Zweiter Abschnitt, gelten nicht der Aufenthalt in einer Einrichtung im Sinne von § 98 Abs. 2 und der auf richterlich angeordneter Freiheitsentziehung beruhende Aufenthalt in einer Vollzugsanstalt.

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