(Fundstelle: BGBl. I 2019, 535;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
gültig im KalenderjahrTeilbetrag für das im jeweiligen Kalenderjahr beginnende erste SchulhalbjahrTeilbetrag für das im jeweiligen Kalenderjahr beginnende zweite Schulhalbjahr2019100 Euro–2020100 Euro50 Euro2021103 Euro 51,50 Euro2022104 Euro52 Euro2023116 Euro58 Euro2024130 Euro65 Euro2025130 Euro65 Euro2026130 Euro65 Euro
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