Jurafuchs
§ 50

§ 50

SGB 12
Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Hilfen zur Gesundheit
Stand 2026-05-06
Bei Schwangerschaft und Mutterschaft werden 1. ärztliche Behandlung und Betreuung sowie Hebammenhilfe, 2. Versorgung mit Arznei-, Verband- und Heilmitteln, 3. Pflege in einer stationären Einrichtung und 4. häusliche Pflege nach den §§ 64c und 64f sowie die angemessenen Aufwendungen der Pflegeperson geleistet.

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