1Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt § 14 dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft. Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 14 dieses Gesetzes mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft.
3Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 28. Februar 1994
Der Landtagspräsident Erich Iltgen
Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert