Jurafuchs

§ 7

SSpielhG
Sperrzeit
Stand 2012-06-20
(1)
Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt täglich um 2:00 Uhr und endet um 10.00 Uhr.
(2)
Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse, insbesondere zum Schutz der betroffenen Anwohner, können die Gemeinden den Beginn der Sperrzeit vorverlegen und das Ende der Sperrzeit hinausschieben.

Meine Notizen

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