Jurafuchs

§ 14

SächsStiftG
Kosten
Stand 2026-01-01
Die gesetzlichen Verfahren der Anerkennung, der Genehmigung, der behördlichen Zulegung oder Zusammenlegung, der Auflösung oder Aufhebung, der Befreiung von der jährlichen Vorlagepflicht nach § 7 Absatz 3 sowie Bescheinigungen, Abdrucke und Auskünfte aus dem Stiftungsverzeichnis sind für steuerbegünstigte Stiftungen kostenfrei.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →