Die gesetzlichen Verfahren der Anerkennung, der Genehmigung, der behördlichen Zulegung oder Zusammenlegung, der Auflösung oder Aufhebung, der Befreiung von der jährlichen Vorlagepflicht nach § 7 Absatz 3 sowie Bescheinigungen, Abdrucke und Auskünfte aus dem Stiftungsverzeichnis sind für steuerbegünstigte Stiftungen kostenfrei.
§ 14
SächsStiftGKosten
Stand 2026-01-01