Jurafuchs

§ 2a

Wasser-ZustVO
Zuständigkeit des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle im Sinne des § 98 Abs. 1 und 4 sowie § 98a WG LSA
Stand 2011-11-23
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt ist zuständige Stelle für:
1.
Bewertung und Veröffentlichung von Hochwasserrisiken und Bestimmung von Risikogebieten nach den §§ 73 Abs. 1 und 79 Abs. 1 Satz 1 WHG (§ 73 WHG und § 98 Abs. 1 und Abs. 4 WG LSA).
2.
Erstellung und Veröffentlichung von Gefahren- und Risikokarten (§§ 74 und 79 Abs. 1 WHG sowie § 98 Abs. 1 und 4 WG LSA);
3.
Vorhalten landesweiter Starkregenhinweiskarten und Unterstützung der kommunalen Planungen zur Starkregenvorsorge (§ 98a WG LSA).

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