Das Landesverwaltungsamt ist zuständige Stelle für:
1.
Erstellung der Beiträge für die aufzustellenden Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne und
2.
die Information und Förderung der aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne der §§ 83 Abs. 4 und 85 WHG.