Die oberste Abfallbehörde erläßt die zur Durchführung des Abfallverbringungsgesetzes, des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, dieses Gesetzes und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
§ 32
AbfWG M-VVerwaltungsvorschriften
Teil 8 Zuständigkeiten, Verwaltungsvorschriften, Inkrafttreten
Stand 1997-01-15