Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit nach Maßgabe des § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Antrag über die Gültigkeit einer im Rang unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift.
§ 10
AG VwGO LSAZuständigkeit in Normenkontrollverfahren
Stand 1992-01-28