(1)
Die Bezirke der Verwaltungsgerichte bestehen aus den Bezirken folgender Gerichte in ihrem jeweiligen Gebietsumfang:
1.
Verwaltungsgericht Halle:
2.
Verwaltungsgericht Magdeburg:
(2)
Der Bezirk des Oberverwaltungsgerichts umfaßt das Land Sachsen-Anhalt.