§ 166 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung findet keine Anwendung. § 166 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung findet keine Anwendung, soweit dort Bezug auf § 166 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung genommen wird.
§ 12
AG VwGO LSAProzesskostenhilfe
Stand 1992-01-28