Die Verwaltungsgerichte führen jeweils den in § 2 Abs. 1 bezeichneten Namen. Das Oberverwaltungsgericht führt den Namen „Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt“.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 2 Gerichtsbezirke§ 3a Änderung der Verwaltungsgerichtsorganisation →