Wird der Bezirk eines Verwaltungsgerichts aufgehoben oder geändert, findet § 5 Abs. 1 und 3 Satz 1 des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Lande Sachsen-Anhalt entsprechende Anwendung.
§ 3a
AG VwGO LSAÄnderung der Verwaltungsgerichtsorganisation
Stand 1992-01-28