Die Vorschrift des Art. 36 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt nicht für vor dem 1. März 2023 eingeleitete Planfeststellungsverfahren.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 66 BußgeldvorschriftenArt. 68 Inkrafttreten →