Das Gesetz ist dringlich; es tritt am 1. September 1958 in Kraft1)Betrifft die ursprüngliche Fassung vom 11. Juli 1958 (GVBl. S. 147).Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← Art. 67 ÜbergangsregelungArt. 70 →