Jurafuchs

Art. 79

BayVwVfG
Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
Rechtsbehelfsverfahren
Stand 1976-12-23
Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt die Verwaltungsgerichtsordnung10)BGBl. FN 340-1, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist; im übrigen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes.