Neben den in § 55 Abs. 2 WHG genannten Möglichkeiten zur Beseitigung von Niederschlagswasser ist auch die nachhaltige Verwertung von Niederschlagswasser als Brauchwasser zulässig, sofern wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.
Art. 34a
BayWGNutzung von Niederschlagswasser (Zu § 55 Abs. 2 WHG)
Abwasserbeseitigung
Stand 2010-02-25