Jurafuchs

§ 28

LBesGBW
Landesbesoldungsordnungen A und B
Vorschriften für Beamte der Landesbesoldungsordnungen A und B
Stand 2010-11-09
(1)
Die Zuordnung der Ämter zu den Besoldungsgruppen und die Amtsbezeichnungen richten sich nach den Landesbesoldungsordnungen. Den Ämtern können Funktionen zugeordnet werden.
(2)
Die Landesbesoldungsordnung A - aufsteigende Gehälter - und die Landesbesoldungsordnung B - feste Gehälter - sind in den Anlagen 1 und 2 ausgewiesen. Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppen sind in den Anlagen 6 und 7 ausgewiesen.

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