Jurafuchs

§ 51

LBesGBW
Zulage für Beamte des Justizwachtmeisterdienstes
Stellenzulagen
Stand 2010-11-09
(1)
Beamte des Justizwachtmeisterdienstes
1.
in abgeschlossenen Vorführbereichen der Gerichte oder
2.
in einer Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften

erhalten eine Stellenzulage.

(2)
Die Stellenzulage nach Absatz 1 Nummer 1 wird nicht neben einer Stellenzulage nach Absatz 1 Nummer 2 gewährt.

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