Jurafuchs

§ 6a

BremKEG
Monitoring zur Klimaanpassungsstrategie
Programm und Berichte
Stand 2025-09-22
(1)
Die Klimaanpassungsziele und die Umsetzung der Maßnahmen der Klimaanpassungsstrategie nach § 3 werden von einem fortlaufenden, wissenschaftlich fundierten Monitoring begleitet.
(2)
Zentrale Elemente des Monitorings sind:
1.
Eine Erhebung und Darstellung der Klimaentwicklungen im Land Bremen,
2.
eine Erhebung und Darstellung der Auswirkungen des Klimawandels auf Mensch, Natur und Umwelt auch unter der Berücksichtigung der sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen,
3.
ein Überblick über die durchgeführten Maßnahmen der Anpassungsstrategie und
4.
ein Überblick über die Auswirkungen der durchgeführten Anpassungsmaßnahmen im Land Bremen.

Meine Notizen

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