Jurafuchs

§ 58a

BZRG
Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten von ECRIS-TCN
Verarbeitung personenbezogener Daten zu den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 und der Verordnung (EU) 2019/818
Stand 2026-09-30
Die Registerbehörde darf das zentralisierte System zur Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen Informationen zu Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen und Staatenlosen vorliegen (ECRIS-TCN), um Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen Daten ersuchen und die empfangenen personenbezogenen Daten verarbeiten, soweit dies neben den Zwecken der Verordnung (EU) 2019/816 erforderlich ist
1.
für die Erteilung einer Auskunft aus dem Register für nichtstrafrechtliche Zwecke oder
2.
für die Erteilung eines Führungszeugnisses.

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