Jurafuchs

§ 40

SächsDSchG
Inkrafttreten
Stand 2023-01-01
1Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 3. März 1993

Der Landtagspräsident Erich Iltgen

Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern Heinz Eggert

Meine Notizen

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