Jurafuchs
§ 16

§ 16

BGBEG
Informationen bei Einzelzahlung mittels rahmenvertraglich geregelten Zahlungsinstruments
Einzelzahlungsverträge
Stand 2026-05-06
Wird ein Zahlungsauftrag für eine Einzelzahlung über ein rahmenvertraglich geregeltes Zahlungsinstrument übermittelt, so ist nur der Zahlungsdienstleister, der Partei des Zahlungsdiensterahmenvertrags ist, verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer nach Maßgabe des Abschnitts 2 zu unterrichten.

Meine Notizen

Nur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Kostenlos registrieren, um Notizen zu synchronisieren →