Jurafuchs
§ 42

§ 42

BGBEG
Übergangsvorschrift zum Dritten Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
Weitere Überleitungsvorschriften
Stand 2026-05-06
Auf einen vor dem 1. Juli 2018 abgeschlossenen Reisevertrag sind die Vorschriften dieses Gesetzes, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der BGB-Informationspflichten-Verordnung, des Unterlassungsklagengesetzes, der Gewerbeordnung und der Preisangabenverordnung in der bis zu diesem Tag geltenden Fassung weiter anzuwenden.

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