Jurafuchs
§ 43

§ 43

BGBEG
Überleitungsvorschrift zum Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
Weitere Überleitungsvorschriften
Stand 2026-05-06
Wenn die zum Tode führende Verletzung nach dem 22. Juli 2017 eingetreten ist, sind die durch das Gesetz zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2421) geänderten Vorschriften in folgenden Gesetzen anzuwenden: 1. Bürgerliches Gesetzbuch, 2. Arzneimittelgesetz, 3. Gentechnikgesetz, 4. Produkthaftungsgesetz, 5. Umwelthaftungsgesetz, 6. Atomgesetz, 7. Straßenverkehrsgesetz und 8. Haftpflichtgesetz.

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