Wird ein Zahlungsauftrag für eine Einzelzahlung über ein rahmenvertraglich geregeltes Zahlungsinstrument übermittelt, so ist nur der Zahlungsdienstleister, der Partei des Zahlungsdiensterahmenvertrags ist, verpflichtet, den Zahlungsdienstnutzer nach Maßgabe des Abschnitts 2 zu unterrichten.
§ 16
BGBEGInformationen bei Einzelzahlung mittels rahmenvertraglich geregelten Zahlungsinstruments
Einzelzahlungsverträge
Stand 2026-05-06