Im Enteignungsverfahren und soweit in diesem Gesetz Schriftform angeordnet ist, findet § 3 a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes keine Anwendung.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 1 Anwendungsbereich§ 2 Enteignungszweck →