Die Jubiläumszuwendung entfällt, wenn aus demselben Anlaß eine Jubiläumszuwendung aus öffentlichen Mitteln gewährt worden ist.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 4§ 6 Zum Land abgeordnete Beamte anderer Dienstherren →