Verwaltet ein Bürgermeister mehrere Gemeinden, ist für die Einstufung des Amtes, aus dem er seine Dienstbezüge erhält, die Summe der Einwohnerzahlen der verwalteten Gemeinden zugrunde zu legen.
§ 4
LKomBesGBürgermeister in mehreren Gemeinden
Besoldung
Stand 2010-11-09