Der Zweckverband führt weder Fahne noch eigenes Wappen. Mit Zustimmung eines Verbandsmitglieds kann er dessen Wappen führen. Die Führung des kleinen Staatswappens regelt sich nach den hierfür geltenden besonderen Vorschriften.
Art. 25
KommZGWappenführung
Bildung und grundsätzliche Bestimmungen
Stand 1994-06-20