Der Bericht durch den Sächsischen Kultursenat ist dem Landtag erstmalig bis zum 31. Dezember 2021 zuzuleiten.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 10 Bericht durch den Sächsischen Kultursenat