Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens von Kur- und Erholungsorten werden folgende Artbezeichnungen mit dem Zusatz „staatlich anerkannt“ verliehen:
1.
Heilbad (Mineral-, Thermal-, Sole-, Schwefel-, Peloid- oder Moorheilbad),
2.
Ort mit Heilquellen- oder Peloid-Kurbetrieb,
3.
Ort mit Heilstollenkurbetrieb,
4.
Kneippheilbad,
5.
Kneippkurort,
6.
Heilklimatischer Kurort,
7.
Luftkurort,
8.
Erholungsort.