Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Eisenbahnen nach diesem Gesetz.Meine NotizenNur lokal gespeichert · nicht synchronisiert.Anmelden, um geräteübergreifend zu speichern →Speichern← § 17 Rechtsverordnungen§ 19 Ordnungswidrigkeiten →