Jurafuchs

§ 21

LOG M-V
Bestehende Behörden
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
Stand 2005-03-14
Sitz, Bezeichnung und Zuständigkeitsbereich der oberen Landesbehörden und der unteren Landesbehörden richten sich nach den bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes bestehenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, solange die Landesregierung nichts Abweichendes bestimmt.

Meine Notizen

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